Deutschlandticket 2027: Abo verlängern, kündigen oder wechseln
Das Deutschlandticket kostet ab dem 1. Januar 2027 nicht mehr 63 Euro, sondern 66,80 Euro im Monat. Für viele läuft das nicht von allein weiter: Wer sein Abo bei der Deutschen Bahn abgeschlossen hat, muss bis zum 30. November 2026 aktiv zustimmen. Sonst ist am 31. Dezember Schluss. Wer dagegen aussteigen möchte, hat bis zum 10. Dezember Zeit. Diese Anleitung zeigt dir Schritt für Schritt, wie du dein Abo verlängerst, kündigst oder den Anbieter wechselst, und was das alles für Fahrgäste in Bremen und Bremerhaven bedeutet.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Neuer Preis: 66,80 Euro pro Monat ab dem 1. Januar 2027, also 3,80 Euro mehr als bisher. Aufs Jahr gerechnet sind das 801,60 Euro statt 756 Euro.
- 30. November 2026: Letzter Tag für die Zustimmung bei Abos der Deutschen Bahn.
- 10. Dezember 2026: Letzter Tag, um zum Jahresende zu kündigen.
- 31. Dezember 2026: Abos ohne Zustimmung enden. Bis zu diesem Tag lässt sich ein DB-Abo noch reaktivieren.
- 1. Januar 2027: Ohne gültiges Ticket kostet die Fahrt mindestens 60 Euro erhöhtes Beförderungsentgelt.
Warum der Preis steigt
Die Erhöhung hat der Koordinierungsrat der Verkehrsministerkonferenz am 30. September 2026 festgelegt. Es ist die dritte Preisanhebung seit dem Start im Mai 2023, damals kostete das Ticket 49 Euro. Neu ist diesmal die Berechnung: Zum ersten Mal kommt ein Kostenindex zur Anwendung, der Personalkosten, Energiekosten und sonstige Kosten gewichtet. Künftig soll der neue Preis jeweils bis zum 30. September feststehen.
In Bremen betrifft das viele Menschen. Im Mai 2026 hatten laut buten un binnen rund 82.500 Menschen in der Stadt Bremen ein Deutschlandticket, das sind gut 14 Prozent der Bevölkerung. In Bremerhaven waren es rund 7.300. Auch die übrigen Tickets im Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (VBN) werden zum 1. Januar 2027 teurer, im Schnitt um 3,5 Prozent.
Schritt 1: Herausfinden, wer dein Vertragspartner ist
Alles Weitere hängt davon ab, wo du dein Abo abgeschlossen hast. Das Ticket sieht überall gleich aus, die Regeln für die Zustimmung unterscheiden sich aber je nach Anbieter. So findest du es heraus:
- Suche die Bestellbestätigung in deinem E-Mail-Postfach. Dort steht dein Vertragspartner.
- Wirf einen Blick auf deinen Kontoauszug. Die Abbuchung zeigt, wer das Geld einzieht.
- Überlege, in welcher App das Ticket liegt. Beim Kauf über bahn.de oder den DB Navigator ist die Deutsche Bahn dein Vertragspartner. Bei den Apps ABOS IM VBN und FahrPlaner oder dem Portal MEINE BSAG ist es in der Regel dein regionales Verkehrsunternehmen.
Hast du das Abo über deinen Arbeitgeber oder deine Hochschule, läuft vieles über diese Stelle. Dazu weiter unten mehr.
Schritt 2: Abo bei der Deutschen Bahn verlängern
Wer bei der Bahn gebucht hat, muss dem neuen Preis und den ergänzenden Tarifbedingungen zustimmen. Stillschweigend geht es nicht weiter. Du hast zwei Wege.
Im Abo-Portal
- Melde dich mit deinem bahn.de-Konto im Abo-Portal an.
- Öffne dein Deutschland-Ticket.
- Wähle "Vertragsänderung zustimmen".
- Bestätige den neuen Preis und die Tarifbedingungen.
Im DB Navigator
- Öffne das Ticket mit dem QR-Code.
- Tippe ganz unten auf das Menü mit den drei Punkten.
- Wähle "Vertragsänderungen zustimmen".
- Fehlt dieser Punkt, führt dich "zum Abo-Portal" direkt dorthin.
Nach deiner Rückmeldung erscheint dort "Vertragsänderung einsehen". Bis das in der App sichtbar ist, können bis zu 48 Stunden vergehen, also nicht gleich nervös werden. Die Zustimmung lässt sich nicht widerrufen. Das ist aber kein Problem, denn du kannst das Abo trotzdem jederzeit regulär kündigen.
Sonderfälle bei der Bahn
- Jemand anderes hat bestellt: Zustimmen kann nur die bestellende Person. Hat zum Beispiel ein Elternteil das Ticket für dich gebucht, muss diese Person handeln.
- Keine Zustimmung möglich im Portal: Dann ist das Abo mit den Daten der reisenden Person verknüpft, etwa mit dem Geburtsdatum des Kindes. Füge es über "Abo hinzufügen" mit Geburtsdatum und Postleitzahl der bestellenden Person erneut hinzu.
- Bestellung ab dem 15. Oktober 2026: Du musst nichts tun. Die neuen Bedingungen waren schon Teil der Bestellung, das Abo läuft automatisch weiter.
Frist verpasst: Das kannst du noch tun
Ohne Zustimmung kündigt die Bahn das Abo zum 31. Dezember 2026. Weitere Kosten entstehen dabei nicht, ab dem 1. Januar 2027 darf das Ticket aber nicht mehr genutzt werden. Du hast dann noch zwei Möglichkeiten:
- Abo reaktivieren: Solange der Status "Kündigung eingeleitet" lautet, kannst du bis zum 31. Dezember 2026 über "Abo reaktivieren" im Abo-Portal oder im DB Navigator weitermachen. Das Abo läuft dann zu den neuen Bedingungen fort.
- Neu abschließen: Ab 2027 kannst du jederzeit ein neues Abo für 66,80 Euro abschließen, auch bei einem anderen Anbieter.
Prüfe in jedem Fall vor der ersten Fahrt im Januar, ob dein Ticket wirklich gültig ist. Ein abgelaufenes Abo schützt nicht vor dem erhöhten Beförderungsentgelt von mindestens 60 Euro.
Schritt 3: Abo bei BSAG, VBN und anderen Anbietern prüfen
Die Frist vom 30. November gilt ausdrücklich für Abos der Deutschen Bahn. Andere Anbieter gehen unterschiedlich vor. Die S-Bahn Berlin verlangt zum Beispiel ebenfalls eine Zustimmung bis zum 30. November, die Dresdner Verkehrsbetriebe stellen ihre Kunden dagegen automatisch um. Eine allgemeine Regel gibt es also nicht.
Für Abos bei der BSAG haben wir bei der Recherche keine veröffentlichte Regelung zur Zustimmung gefunden, die Abo-Seite nannte zuletzt noch den Preis von 63 Euro. Geh deshalb so vor:
- Prüfe dein Postfach und den Spam-Ordner auf eine Nachricht deines Anbieters zur Preisanpassung. Bei manchen Anbietern kommt die Information auch per Brief.
- Steht darin eine Frist, halte sie ein. Ein Klick zu spät kann das Abo beenden.
- Hast du bis Mitte November nichts bekommen, frag selbst nach. Die BSAG erreichst du per E-Mail an kundenbetreuung@bsag.de oder persönlich in den Kundencentern an der Domsheide, am Hauptbahnhof und in Vegesack.
- Bewahre die Nachricht oder Antwort auf, bis die erste Abbuchung im Januar gestimmt hat.
In Bremerhaven ist BREMERHAVEN BUS dein Ansprechpartner, erreichbar unter deutschlandticket@bremerhavenbus.de.
Schritt 4: Deutschlandticket kündigen
Wer nicht mehr mitfahren will, muss nicht bis zum Jahresende warten. Das Ticket ist monatlich kündbar. Die Kündigung muss bis zum 10. eines Monats beim Anbieter eingehen, dann endet das Abo am Monatsende. Für den Jahreswechsel heißt das: Spätestens am 10. Dezember 2026 kündigen. Kommt die Kündigung später an, läuft das Abo einen weiteren Monat, und du zahlst für den Januar bereits 66,80 Euro. Eine anteilige Erstattung gibt es nicht. Ein besonderes Sonderkündigungsrecht wegen der Preiserhöhung brauchst du wegen der monatlichen Kündbarkeit nicht.
So kündigst du richtig:
- Beim richtigen Anbieter kündigen. Das ist immer der, bei dem du das Abo abgeschlossen hast (siehe Schritt 1).
- Den passenden Weg wählen. Bei der Bahn geht das im Abo-Portal, in der App oder über das Kündigungsformular. Bei den VBN-Apps läuft es über die Abo-Verwaltung. Wer über FahrPlaner bestellt hat, nutzt den Link aus der Bestellbestätigung. Bei der BSAG hilft auch ein Kundencenter weiter.
- Das Abo wirklich beenden. Die App zu löschen oder das Ticket daraus zu entfernen, beendet den Vertrag nicht.
- Die Bestätigung speichern. Heb sie auf, bis die letzte Abbuchung durch ist.
Bei der Bahn gibt es noch einen einfacheren Weg: Lehnst du die Vertragsänderung ab, kündigst du damit automatisch zum 31. Dezember 2026.
Schritt 5: Anbieter wechseln
Das Deutschlandticket gilt bei jedem Anbieter gleich, egal wo du es kaufst. Einen automatischen Umzug zwischen Anbietern gibt es aber nicht. Ein Wechsel besteht immer aus Kündigung und Neuabschluss. Das kann sich lohnen, wenn du lieber einen Ansprechpartner vor Ort hast oder eine Chipkarte statt des Handytickets möchtest.
- Kündige beim bisherigen Anbieter bis zum 10. des Monats zum Monatsende.
- Schließe beim neuen Anbieter ein Abo ab, das am 1. des Folgemonats beginnt. Das Abo startet immer zum Monatsersten, eine Mindestlaufzeit oder Sperrfrist gibt es nicht.
- Prüfe, ob der neue Anbieter auf der offiziellen Liste unter deutschlandticket-verkaeufer.de steht. Nur dort gekaufte Tickets sind gültig.
- Kontrolliere vor dem Monatswechsel, ob das neue Ticket in der App liegt oder die Karte angekommen ist.
In Bremen geht der Abschluss am schnellsten über die Apps ABOS IM VBN und FahrPlaner. Die Chipkarte beantragst du über MEINE BSAG oder im Kundencenter. Dabei gilt eine längere Vorlaufzeit: Der Antrag muss bis zum 10. des Vormonats gestellt sein. Für eine Karte ab Januar also bis zum 10. Dezember. Über die beiden Apps ist in Bremerhaven auch ein sofortiger Beginn möglich, dabei wird aber der volle Monatspreis fällig.
Günstiger über Job oder Hochschule
Den vollen Preis zahlt nicht jeder.
- Jobticket: Beteiligt sich dein Arbeitgeber mit mindestens 25 Prozent, gibt es 5 Prozent Rabatt. Der Ticketpreis liegt ab 2027 dann bei 63,46 Euro. Zahlt die Firma genau 16,70 Euro dazu, bleiben für dich 46,76 Euro im Monat. Die BSAG bietet das über einen Rahmenvertrag an, Unternehmen fragen unter jobticket@bsag.de an. Kündigen läuft hier oft über die Personalabteilung.
- Semesterticket: Als Tarifwert für 2027 werden 40,08 Euro genannt. Ab wann das für dich gilt, hängt von deiner Hochschule ab. Die Bahn nennt für die Änderung den 1. Juni 2027, frag am besten direkt beim AStA oder der Hochschule nach.
Lohnt sich das Ticket in Bremen noch? Die Alternativen
Wer nur in Bremen unterwegs ist, sollte kurz rechnen. Die folgenden Preise stammen aus dem aktuellen BSAG-Angebot und können sich mit der Tarifanpassung zum 1. Januar 2027 ändern.
- MIA: Das Jahresabo für Vielfahrer kostet in Preisstufe I für Bremen zurzeit 68,90 Euro im Monat, MIAplus 75,40 Euro. Das ist teurer als das Deutschlandticket, dafür ist MIA übertragbar. MIAplus erlaubt zu bestimmten Zeiten die Mitnahme einer weiteren erwachsenen Person und von bis zu vier Kindern.
- StadtTicket Bremen: Wer in der Stadt Bremen lebt und zum Beispiel Grundsicherung, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht, bekommt das StadtTicket für 39,90 Euro im Monat. Kinder und Jugendliche zahlen nichts. Es gilt im VBN-Netz auf dem Gebiet der Stadt Bremen und nur zusammen mit einer Kundenkarte. Die Prüfung läuft über die Sozialzentren, Kunden des Jobcenters legen einen Nachweis vor.
- TIM: Schüler, Azubis und Freiwilligendienstleistende fahren damit im gesamten VBN-Land für 31,50 Euro im Monat.
- BOB: Wer nur gelegentlich fährt, ist mit dieser App gut bedient. Sie rechnet automatisch den günstigsten Tagespreis ab, ohne Grundgebühr.
Das gilt mit dem Ticket weiterhin
An den Nutzungsregeln ändert sich für dich wenig. Das Ticket gilt deutschlandweit in Regionalzügen, S-Bahnen, U-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen, und zwar in der 2. Klasse. ICE, IC und EC sind ausgeschlossen. Eine für Bremer interessante Ausnahme nennt die BSAG: die Strecke vom Hauptbahnhof Bremen nach Norddeich Mole. Touristische und historische Verkehre sind nicht enthalten.
Das Ticket ist persönlich und nicht übertragbar, bei Kontrollen brauchst du einen Lichtbildausweis. Kinder bis 6 Jahre fahren kostenlos mit, Fahrräder und Hunde dagegen nicht automatisch. Hier gelten die Regeln des jeweiligen Verkehrsunternehmens. Bei Verspätungen hilft das Ticket übrigens nicht weiter: Du darfst nicht ersatzweise in den Fernverkehr umsteigen.
Wenn nach der Kündigung trotzdem abgebucht wird
Der Verbraucherzentrale Bundesverband berichtet von Fällen, in denen Zahlungen trotz fristgerechter Kündigung weiterliefen. Solche Abbuchungen sind nicht vom Vertrag gedeckt, und zu Unrecht eingezogene Beträge müssen erstattet werden. Wichtig ist, dass du die rechtzeitige Kündigung nachweisen kannst. Deshalb die Bestätigung aufbewahren. Melde dich zuerst beim Anbieter. Hilft das nicht, kannst du dich an die Schlichtungsstelle Nahverkehr wenden, per E-Mail an info@schlichtungsstelle-nahverkehr.de.
Häufige Fragen
Muss ich bei jeder Preiserhöhung neu zustimmen?
Laut Deutscher Bahn ist für künftige Preisänderungen keine Zustimmung mehr nötig, das reguläre Kündigungsrecht bleibt bestehen. Das gilt für DB-Abos. Bei anderen Anbietern achte auf deren Mitteilung.
Ich habe erst vor Kurzem bestellt. Muss ich etwas tun?
Bei der Bahn nicht, wenn du ab dem 15. Oktober 2026 bestellt hast. Bei anderen Anbietern gelten eigene Stichtage. Die S-Bahn Berlin nennt zum Beispiel den 6. Oktober.
Kann ich das Ticket nur für einen Monat nutzen?
Ja, wenn du vor dem 10. des Startmonats wieder kündigst. Danach läuft es einen weiteren Monat.
Was passiert, wenn ich länger krank bin?
Bei einer Krankheit von mehr als 21 Tagen, die dich an der Nutzung gehindert hat, kann eine Erstattung möglich sein. Dafür brauchst du eine Bescheinigung von Arzt oder Krankenkasse, die du beim Verkaufsunternehmen einreichst.
Bleibt es bei 66,80 Euro?
Das steht nicht fest. Der Preis wird künftig über den Index neu berechnet, Branchenkreise rechnen laut Medienberichten mit einer weiteren Erhöhung für 2028. Eine Entscheidung gibt es dazu noch nicht.
Deine Checkliste für November und Dezember
- Heute: Vertragspartner herausfinden.
- Bis 30. November: Bei der Bahn zustimmen oder ablehnen, bei anderen Anbietern die genannte Frist einhalten.
- Bis 10. Dezember: Kündigen, wenn du aussteigen oder wechseln willst, und die Chipkarte für Januar beantragen.
- Bis 31. Dezember: Status des Abos prüfen, bei Bedarf reaktivieren.
- Im Januar: Erste Abbuchung kontrollieren.
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