THG-Prämie für E-Autos beantragen: Anleitung mit Fristen und Tipps
Wer ein reines Elektroauto fährt, kann sich jedes Jahr Geld für eingesparte Emissionen auszahlen lassen. Die THG-Prämie liegt 2026 je nach Anbieter bei rund 300 bis 400 Euro und kostet dich nur ein paar Minuten am Handy. Der Haken ist die Uhr: Bis zum 15. November müssen alle Anträge für dieses Jahr beim Umweltbundesamt liegen, und viele Anbieter machen deutlich früher Schluss. Diese Anleitung zeigt dir, wer die Prämie bekommt, wie du einen passenden Anbieter findest und was du Schritt für Schritt tun musst.
Was hinter der THG-Prämie steckt
THG steht für Treibhausgas. Unternehmen, die Benzin und Diesel in Verkehr bringen, müssen ihre Emissionen gesetzlich um einen bestimmten Prozentsatz senken. Diese Pflicht heißt THG-Quote. Schaffen sie das nicht selbst, können sie Einsparungen von anderen zukaufen, zum Beispiel von Besitzern reiner Elektroautos.
Weil der Ladestrom deines Autos meist nicht separat gemessen wird, arbeitet das System mit einem pauschalen Schätzwert pro Fahrzeug und Jahr. Dieser Wert hängt von der Fahrzeugklasse ab, nicht davon, wie viel du tatsächlich fährst. Du brauchst also weder eine Wallbox noch einen Nachweis über geladene Kilowattstunden.
Wichtig für das Verständnis: Das Umweltbundesamt zahlt dir kein Geld aus. Es prüft und bescheinigt nur die Strommengen. Private Dienstleister bündeln viele Fahrzeuge, reichen die Anträge ein und verkaufen die bescheinigten Mengen an die verpflichteten Unternehmen. Von dem Erlös bekommst du deinen Anteil. Einen festen gesetzlichen Betrag gibt es deshalb nicht, die Höhe richtet sich nach dem Markt und nach deinem Vertrag.
Wer die Prämie bekommt und wer nicht
Entscheidend sind drei Punkte: Das Fahrzeug fährt rein batterieelektrisch, es ist in Deutschland zugelassen, und du stehst als Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil I, die viele noch Fahrzeugschein nennen.
Diese Fahrzeuge kommen infrage:
- Elektroautos der Klasse M1, also normale Pkw
- Elektromotorräder der Klasse L3e mit mehr als 4 kW Leistung oder mehr als 45 km/h Höchstgeschwindigkeit
- vierrädrige Elektrofahrzeuge der Klassen L4e und L5e, sofern sie zugelassen sind
- elektrische Transporter und Lkw der Klassen N1 bis N3
- Elektrobusse der Klasse M3
Leer gehen dagegen diese Fahrzeuge aus:
- Plug-in-Hybride und alle anderen Hybride
- Wasserstoffautos mit Brennstoffzelle und Fahrzeuge mit Range Extender
- E-Roller bis 45 km/h mit Versicherungskennzeichen (Klassen L1e und L2e), weil sie keine Zulassungsbescheinigung Teil I haben
- E-Bikes und Pedelecs
- im Ausland zugelassene Fahrzeuge
Die Klasse steht in deiner Zulassungsbescheinigung. Im Zweifel lohnt ein Blick dorthin, denn beim kleinen Elektroroller entscheidet genau dieser Eintrag. Die Zahl der Fahrzeuge ist übrigens nicht begrenzt: Hast du zwei Elektroautos auf deinen Namen zugelassen, kannst du für beide die Prämie beantragen.
Leasing, Dienstwagen und Gebrauchtwagen
Beim Leasing kommt es nicht auf das Eigentum an, sondern auf den Eintrag als Halter. Stehst du selbst in den Papieren, darfst du die Prämie beantragen, auch wenn das Auto der Leasingfirma gehört.
Bei Dienstwagen ist meist der Arbeitgeber als Halter eingetragen und erhält damit auch die Prämie. Frag im Unternehmen nach, wer sich darum kümmert, bevor du selbst etwas unternimmst.
Pro Fahrzeug und Kalenderjahr wird die Prämie nur einmal anerkannt, und zwar anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer. Hast du dein Elektroauto dieses Jahr gebraucht gekauft, frag deshalb den Vorbesitzer, ob er 2026 schon einen Antrag gestellt hat. Falls ja, wird ein zweiter Antrag abgelehnt. Umgekehrt gilt beim Verkauf: Bist du nicht mehr Halter, behältst du die Prämie für das laufende Jahr, und der neue Halter ist ab dem Folgejahr an der Reihe.
Fristen: Darum solltest du nicht bis zum 15. November warten
Der 15. November ist der gesetzliche Stichtag für das Laden im nicht öffentlichen Bereich. Bis dahin müssen die Anträge beim Umweltbundesamt eingegangen sein. Das ist aber nicht die Frist, die für dich zählt, denn dein Anbieter braucht Vorlauf. Maßgeblich ist immer der Annahmeschluss deines Dienstleisters.
Einige Anbieter haben schon geschlossen, andere laufen in den nächsten Tagen aus. Laut einer Marktübersicht vom Monatswechsel (Stand 29. Oktober 2026) sehen die Termine so aus:
- EMS: Annahmeschluss bereits Ende Oktober
- Knauber und THGexpress: Annahmeschluss bereits am 31. Oktober
- Geld für eAuto: 7. November
- Elektrovorteil und THG-Experten: 10. November, 12 Uhr
- Quotlix: 15. November
Solche Termine können sich ändern. Prüfe den Annahmeschluss deshalb direkt beim Anbieter, bevor du dich festlegst. Verpasst du die Frist, ist das Quotenjahr 2026 für dein Fahrzeug abgeschlossen. Das Geld für dieses Jahr lässt sich dann nicht mehr nachholen.
Wie viel Geld du erwarten kannst
Für Pkw lagen die garantierten Prämien im Laufe des Jahres häufig bei 300 bis 380 Euro, einzelne Angebote gingen darüber hinaus. Zu Jahresbeginn zahlten viele Anbieter noch deutlich weniger. Ende Oktober reichten die Festbeträge in einer Marktübersicht von 310 bis 400 Euro. Sofortauszahlungen lagen spürbar niedriger, bei etwa 200 bis 300 Euro.
Üblich sind drei Modelle:
- Festprämie: Du bekommst einen vorher zugesagten Betrag, meist nach mehreren Monaten. Das ist die planbare Variante.
- Expressauszahlung: Das Geld kommt innerhalb weniger Tage, dafür fällt der Betrag kleiner aus.
- Flexible Prämie: Die Auszahlung hängt vom tatsächlichen Verkaufserlös ab. Sie kann höher ausfallen als der Festbetrag, ist aber nicht garantiert.
Vergleiche immer den Betrag, der am Ende auf deinem Konto landet. Die Anbieter behalten ihre Vergütung oft direkt ein, separat zahlst du dann nichts. Für die Anmeldung selbst fallen bei Vermittlern in der Regel keine Kosten an.
Schritt für Schritt zur THG-Prämie
Schritt 1: Prüfen, ob dein Fahrzeug passt
Nimm deine Zulassungsbescheinigung Teil I zur Hand. Steht dort dein Name als Halter? Ist das Fahrzeug rein elektrisch und in einer der oben genannten Klassen eingetragen? Bei einem Gebrauchtwagen klärst du außerdem, ob für 2026 schon ein Antrag läuft.
Schritt 2: Unterlagen bereitlegen
Du brauchst nicht viel: ein Foto oder einen Scan der Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil I, deinen Namen, deine E-Mail-Adresse, Kontaktdaten und deine IBAN. Achte auf ein scharfes, vollständiges Bild. Lesbar sein müssen der Halter, das Datum der Erstzulassung, das aktuelle Zulassungsdatum, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer mit Prüfziffer und die Fahrzeugklasse. Unleserliche Aufnahmen führen zu Nachfragen oder im schlimmsten Fall zur Ablehnung, was so kurz vor Fristende gefährlich werden kann. Fotografiere das Dokument bei Tageslicht von oben und ohne Spiegelung.
Schritt 3: Anbieter vergleichen
Vergleichsportale zeigen dir viele Anbieter auf einen Blick, die Beträge ändern sich aber laufend. Achte nicht nur auf die größte Zahl, sondern prüfe auch diese Punkte:
- Wann ist der Annahmeschluss für 2026?
- Ist der Betrag garantiert oder nur eine Schätzung?
- Wann wird ausgezahlt?
- Gilt der Vertrag nur für 2026 oder für mehrere Jahre?
- Was passiert, wenn das Umweltbundesamt den Antrag ablehnt?
- Reicht der Anbieter eventuelle Gebühren an dich weiter?
Schritt 4: Registrieren und Foto hochladen
Beim gewählten Anbieter legst du online ein Konto an oder nutzt die App, trägst deine Daten ein und lädst die Zulassungsbescheinigung hoch. Das dauert in der Regel nur wenige Minuten. Mit deiner Zustimmung beauftragst du den Dienstleister, den Antrag zu stellen und die Quote zu vermarkten. Lies vorher, für welche Jahre du die Quote abtrittst, und kreuze nichts an, was dich länger bindet als gewollt.
Schritt 5: Bestätigung aufheben
Speichere die Bestätigungs-Mail und notiere dir, welches Modell und welchen Betrag du gewählt hast. Antworte zügig, falls der Anbieter Rückfragen zu deinen Unterlagen stellt. Kurz vor dem Stichtag zählt jeder Tag.
Schritt 6: Auszahlung abwarten
Der Anbieter reicht die Anträge gesammelt beim Umweltbundesamt ein. Die Prüfung dauert rund 14 bis 16 Wochen, danach werden die Mengen verkauft und das Geld ausgezahlt. Bei der Festprämie kann das je nach Anbieter um die 20 Wochen oder länger dauern. Wer im November beantragt, sieht das Geld also womöglich erst im kommenden Frühjahr. Ungeduld hilft hier nicht, ein Eintrag im Kalender schon.
Gebühren beim Umweltbundesamt: Was sich 2026 geändert hat
Seit dem 17. April 2026 erhebt das Umweltbundesamt für die Bearbeitung Gebühren zwischen 94,60 und 6.500 Euro, abhängig vom Aufwand und von der Qualität der Unterlagen. Das klingt nach viel, betrifft aber vor allem Antragsteller, die sich direkt an das Amt wenden. Läuft dein Antrag gebündelt über einen Dienstleister, stellt dieser ihn in der Regel. Ob er Kosten an dich weitergibt, ist unterschiedlich geregelt. Frag lieber vorher nach oder schau in die Vertragsbedingungen. Für Privatleute ist der Weg über einen Anbieter deshalb der sinnvolle.
Muss ich die Prämie versteuern?
Für Privatleute gilt die Prämie nach gängiger Einordnung nicht als einkommensteuerpflichtig, weil sie keiner Einkunftsart zugeordnet wird. Anders sieht es aus, wenn das Fahrzeug zum Betriebsvermögen gehört: Dann ist die Zahlung eine Betriebseinnahme und wird mit dem Gewinn versteuert. Erhält ein Arbeitnehmer die Prämie für einen Dienstwagen, kann sie als steuerpflichtiger Arbeitslohn gelten. Das hier ist eine allgemeine Einordnung und keine Steuerberatung. Im Einzelfall hilft eine Steuerberatung weiter.
Ausblick auf 2027: Quote steigt, Prämie offen
Zum 1. Januar 2027 steigt die THG-Quote von 12 auf 17,5 Prozent. Die Unternehmen müssen also mehr einsparen, was die Nachfrage nach Zertifikaten erhöhen kann. Prämien von über 400 Euro halten manche Beobachter deshalb für möglich. Garantiert ist das nicht. Andere Marktstimmen rechnen sogar mit sinkenden Prämien, weil Überschüsse aus den Vorjahren angerechnet werden dürfen. Die ersten Anbieter haben bereits Angebote für 2027 veröffentlicht, die höchste Festprämie lag zuletzt bei 400 Euro.
Weil niemand die Entwicklung sicher vorhersagen kann, ist ein Vertrag für nur ein Jahr meist die beste Wahl. Bei Mehrjahresverträgen profitierst du von steigenden Preisen oft nicht und bist an einen Anbieter gebunden. Besser: im nächsten Jahr neu vergleichen und frühzeitig, aber nicht übereilt beantragen. Als sinnvoller Zeitraum gilt etwa März bis Juni.
Häufige Fragen zur THG-Prämie
Brauche ich eine eigene Wallbox?
Nein. Die Prämie wird pauschal pro Fahrzeug berechnet. Ob du zu Hause, bei der Arbeit oder unterwegs lädst, spielt keine Rolle.
Bekomme ich als Besitzer einer Ladesäule mehr?
Das ist ein eigenes Verfahren. Nur öffentlich zugängliche Ladepunkte, die bei der Bundesnetzagentur registriert sind, kommen dafür infrage. Hier gelten eigene Regeln, zum Beispiel ein Nachweis der abgegebenen Strommengen und eine Frist bis zum 28. Februar des Folgejahres. Mit der privaten Wallbox in der Garage hat das nichts zu tun.
Kann ich den Antrag selbst beim Umweltbundesamt stellen?
Für Privatleute lohnt sich das kaum, denn du müsstest deine Strommengen danach auch selbst verkaufen, und seit April 2026 kommen Gebühren dazu. Das Amt zertifiziert nur, es kauft nichts an.
Hilft das Umweltbundesamt bei Streit mit dem Anbieter?
Nein. Das Amt ist nicht Teil deines Vertrags und bietet keine Rechtsberatung an. Auskünfte zu einem Fahrzeug erhält nur die Person, auf die es zugelassen ist. Dafür braucht es das Antragsjahr, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer und eine Kopie der Zulassungsbescheinigung.
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