Arbeits- und Tarifrecht – Bereiche der Arbeitswelt
Der Einzelarbeitsvertrag (Individualvertrag)
Inhalt und Form des Arbeitsvertrages
- Name und Anschrift der Vertragsparteien
- Zeitpunkt und Beginn der Tätigkeit
- Arbeitsort
- Tätigkeitsbeschreibung in kurzer Form
- Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts
- Vereinbarte Arbeitszeit
- Urlaubsdauer
- Kündigungsfristen
- Hinweis auf anwendbare Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen
Pflichten des Arbeitnehmer
- Arbeitspflicht
- Schweigepflicht
- Wettbewerbsverbot
- Treuepflicht
Pflichten des Arbeitgebers
- Entgeldpflicht
- Fürsorgepflicht
- die Gesundheit des Arbeitnehmers geschützt wird,
- der Arbeitnehmer bei den Trägern der gesetzlichen Sozialversicherung angemeldet wird und die entsprechenden Beträge geleistet werden,
- die zum Schatz der Arbeitnehmer erlassenen Gesetze und Verordnungen eingehalten werden,
- bestimmte Arbeitnehmergruppen (Schwangere, Behinderte, Ausländer, Auszubildende) den nötigen Schutz erhalten,
- der Gleichbehandlungsgrundsatz (Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz) eingehalten wird,
- personenbezogene Daten geschützt werden.
- Urlaubsgewährung Pflicht
- Zeugnispflicht
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Ordentliche Kündigung
Tarifvertrag (Kollektivarbeitsrecht)
Tarifvertragsparteien
Tarifvertragsarten
Geltungsbereich des Tarifvertrages
Geltungsbereich des Tarifvertrages
Entstehung eines Tarifvertrages
Spielregeln für den Arbeitskampf
Die Suche unter den zahlreichen Gesetzen und Reglungen nach dem für den
jeweiligen Einzelfall Richtigen erfolgt nach zwei Grundsätzen:
Grundsatz der Spontanität
Die speziellere Norm hat vor der allgemeinen Norm Vorrang.
Arbeitszeitordnung: 30 Minuten Pause (allgemeines Gesetz)
Jugendarbeitsschutz: 60 Minuten Pause (spezielles Gesetz)
Günstigkeitsprinzip
Die günstigere Norm hat bei nachgiebigen Vorschriften (= Mindestvorschriften)
Vorrang.
Einzelvertragliche Regelungen erfolgen immer zugunsten des Arbeitnehmers.
Bundesurlaubsgesetz: 18 Werktage Urlaub
Tarifvertrag: 30 Arbeitstage Urlaub
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Günstigkeitsprinzip
Gesetz | Tarifvertrag | Betriebsvereinbarung | Arbeitsvertrag |
Geltungs bereich | Bundesrepublik Deutschland | die Branche einer Region | einen einzelnen Betrieb | ein einzelnes Arbeitsverh. |
Verhand lungs partner | Franktionen der Parlamente von Bund und Länder | AG-Verband bzw. AG und Gewerkschaften | AG und Betriebsrat | AG und AN |
Beispiele | • Entgelt fortzahlung im Krankheitsfall • Arbeitsplatz schutz | • Höhe des Entgelts • max. wöchentl. Arbeitszeit • Urlaubs anspruch | • Beginn/Ende der täglichen Arbeitszeit • Pausen regelung • Lage des Urlaubs | • auszuführende Tätigkeit • Höhe des Entgelts |